München – Nun ist es offiziell: An Heiligabend gilt in Bayern auch für Kirchgänger, dass sie um 21 Uhr daheim sein müssen. Christmetten, die ab 22 Uhr oder später beginnen, dürfen aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre nicht stattfinden. Eine von den katholischen Bischöfen Bayerns erbetene Ausnahmeregelung für den 24. Dezember wird es nicht geben. Das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits in seiner Regierungserklärung am Dienstag im Landtag angekündigt. Dies wurde nun noch schriftlich bestätigt.
In einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Papier sind die Ergebnisse eines von "Kirche und Staat auf Arbeitsebene" geführten Gesprächs am 14. Dezember festgehalten, inklusive der Beschlüsse der Staatsregierung. So heißt es darin, dass bei den gestiegenen Inzidenzzahlen Gottesdienste zwar weiter ein triftiger Grund seien, das Haus zu verlassen, außer zwischen 21 und 5 Uhr. Die nächtliche Ausgangssperre gelte auch für das "gottesdienstliche Leben" an Heiligabend und Silvester.
Livestreams sind erlaubt
Die sieben katholischen Diözesanbischöfe baten am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme "dringend" darum, "dass diese schmerzhafte Entscheidung der Ausgangssperre an Heiligabend eine einzige Ausnahme erfahren kann". Die katholischen Bischöfe seien sich des Ernstes der Lage voll bewusst, hieß es. Alle betonten ihr Anliegen, dass von den Weihnachtsgottesdiensten kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgehen dürfe. Ihrer Ansicht nach würde aber die zeitliche Ausweitung der Gottesdienste über den ganzen Abend hinweg das Infektionsrisiko mindern - im Gegensatz zu einer Verdichtung in der Zeit vor 19.30 Uhr.
Nun wurde entschieden: "Die Christmetten entfallen entweder oder sie finden zeitlich nach vorne versetzt statt". Als einzige Ausnahme sind Live-Streams erlaubt. An ihnen dürfen jedoch nur Hauptamtliche mitwirken, die damit ihrem Beruf nachgingen. Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, bestehe zusätzlich eine Anmeldepflicht. Dies gelte für Gottesdienste im Inneren, aber auch im Freien.