Bonn – Die deutschen Bischöfe ringen weiter um eine gemeinsame Lösung beim Thema Kommunion. Eine im Februar mehrheitlich verabschiedete Handreichung, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können, wird "nicht als Dokument der Bischofskonferenz" erscheinen. Sie wurde jedoch am Mittwoch in Bonn erstmals als "Orientierungshilfe" veröffentlicht. Sie liege nun "in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe", heißt es weiter. In einer herausgegebenen Mitteilung betonen die Bischöfe, sie fühlten sich verpflichtet, auf dem Weg eines ökumenischen Miteinanders "mutig voranzuschreiten". Das Thema soll auch bei der nächsten Vollversammlung Ende September erneut zur Sprache kommen.
Weltkirchliche Dimension
Der umstrittene Text über "Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" war im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet worden. Das Dokument erscheine nun nicht auf Ebene der Bischofskonferenz, da es in dieser Frage "auch um eine weltkirchliche Dimension" gehe, betonen die Bischöfe in der Mitteilung. Diese Punkte habe der Konferenz-Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx in einer Begegnung mit Papst Franziskus klären können.
Die Erklärung spricht durchgängig von "konfessionsverbindenden" Ehepaaren und Familien. Sie lägen den Bischöfen "sehr am Herzen". Weiter heißt es in der Mitteilung: "Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen."
Evangelische Kirche begrüßt Veröffentlichung
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte die Veröffentlichung des Textes. Sie sehe darin eine Fortsetzung des ökumenischen Geistes aus dem Reformationsjahr 2017 und eine Konkretion der Selbstverpflichtungen, die beide Kirchen anlässlich des Buß- und Versöhnungsgottesdienstes im März 2017 eingegangen waren. Mit der Übertragung der Verantwortung auf den Ortsbischof habe die Bischofskonferenz "einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäßigkeit holen kann".
"Man ist geneigt, von einem kleinen Schritt in der Ökumene, aber einem großen Schritt für die katholische Kirche zu sprechen", heißt es in der in Hannover veröffentlichten Erklärung. Zugleich sei aber noch zu beachten, dass Katholiken umgekehrt von ihrer Kirche immer noch nicht erlaubt werde, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. Hier sei noch ein langer Weg zu erwarten.
Abendmahl und Eucharistie
Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Kreuzigung. Das theologische Verständnis unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen stark. Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre "Substanz" ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich. Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. Die katholische Kirche versteht die Gemeinschaft am Altar als Ausdruck der Einheit in Glaube und Lehre. Die Eucharistiefeier ist ein Sakrament. Zur katholischen Kommunion sind nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten Notlagen - die Eucharistie empfangen. (kna)
Die Bischofskonferenz hatte sich im Februar mehrheitlich auf die pastorale Handreichung geeinigt. Sieben Bischöfe um den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.
Nach Gesprächen Anfang Mai verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde ein Brief der vatikanischen Glaubensbehörde bekannt, wonach das Dokument aus Sicht von Papst Franziskus "nicht zur Veröffentlichung reif ist". (kna)