Fulda – Bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche gibt es Fortschritte. Die katholischen Bischöfe haben sich bei ihrer Herbstvollversammlung in Fulda grundsätzlich für eine Weiterentwicklung des Entschädigungsmodells ausgesprochen, teilte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, am Mittwoch vor Journalisten in Fulda mit.
Zwei Modelle
Wie genau die Entschädigung aussehen wird, wie hoch die Zahlungen sein werden und wann das Entschädigungsmodell beschlossen wird, ist aber noch nicht klar.
Der Sprecher der Opfervereinigung "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, sagte vor Journalisten, auf dem Tisch lägen zwei unterschiedliche
Modelle: Das eine sehe eine pauschale Entschädigung von Opfern in Höhe von rund 300.000 Euro vor. Ein alternativer Vorschlag umfasse ein abgestuftes Entschädigungsverfahren mit einem Grundbetrag und weiteren Entschädigungsleistungen von 40.000 bis 400.000 Euro.
Gemeinsames Vorgehen
Ackermann betonte, es gehe den Bischöfen um ein Anerkennungssystem für erlittenes Unrecht durch Täter und Kirchenverantwortliche, das von den Opfern als angemessen empfunden werde, aber auch für Bistümer und Orden leistbar sei. Er betonte, bei der Entwicklung des Entschädigungsmodells seien auch Vertreter der Opfer und staatliche Stellen einbezogen worden. Die Bischöfe müssten jetzt über die Grundsatzentscheidung hinaus konkrete Entscheidungen treffen. Es gehe darum, welche Gremien über die Entschädigungshöhe entscheiden, ob es einen gemeinsamen Fonds der Bistümer und Orden gebe und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt würden.
Katsch hatte zuvor erklärt, er rechne mit etwa 3.000 Anträgen von Opfern. Bislang zahlte die Kirche in der Regel pro Fall 5.000 Euro als "Anerkennung zugefügten Leids", nicht aber als Entschädigung.
Neue Entschädigungslösungen
Zuvor hatte eine Ende Mai von der Deutschen Bischofskonferenz initiierte Arbeitsgruppe neue Entschädigungslösungen entwickelt. Ihr gehörten 28 Expertinnen und Experten an, darunter die frühere NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und der Bayreuther Jurist Stephan Rixen sowie erstmals auch acht Betroffene.
Ackermann sagte, nach dem bisherigen Verfahren habe die Zentrale Koordinierungsstelle der katholische Kirche in Deutschland rund 2.100 Anträge auf Leistungen gebilligt. Dabei seien mehr als 9 Millionen Euro zugesagt worden. Die Empfehlungssummen reichten von 1.000 Euro bis zu 15.000 Euro. Das sind im Durchschnitt 5.000 Euro pro Antrag. (kna)