Keine Abtreibungen im Verborgenen
Hier geht es keineswegs darum, zu einem früheren Zustand zurückzukehren, in dem Abtreibungen nicht selten im Verborgenen von Scharlatanen oder Kurpfuschern vorgenommen und den betroffenen Frauen erhebliche medizinische oder psychische Schäden zugefügt wurden. Sollten Abtreibungen unvermeidlich sein, müssen sie medizinisch einwandfrei durchgeführt werden.
Allerdings gibt es viele Optionen, vermeintlich unausweichliche Abtreibungen zu vermeiden. Die kompetenten Schwangerschaftsberatungsstellen, seien sie kirchlich oder staatlich anerkannt, leisten hierzu einen unersetzlichen Dienst. Sie verfügen auch über alle Informationen, damit Frauen die notwendige medizinische Hilfe erfahren. Dort können diese Auskünfte sachgerecht und zielgenau gegeben werden. So steht es auch in den weiteren Bestimmungen des Paragraphen 219a des StGB. Das wird leider verschwiegen in den aktuellen politischen Debatten um die Werbung für Abtreibungspraxen.
Mehr noch aber wissen die Beratungsstellen über die Unterstützungsmöglichkeiten Bescheid, die viele Frauen ihre Absicht zu einer Abtreibung noch einmal überdenken lassen. Kürzlich machte ich bei der Aktion für das Leben eine solche Erfahrung: Eine junge Frau meinte, sie wäre dankbar gewesen, wenn sie als Jugendliche von der Hilfe dieses Vereins gewusst hätte. Ihre Eltern hätten sie dazu gedrängt, angesichts ihrer Ausbildung das ungeborene Kind abzutreiben; sie allein habe ohne Unterstützung der Eltern und des Kindsvaters keinen anderen Ausweg gesehen. Diese Frau kann zwar noch Kinder bekommen, aber psychisch meinte sie zu mir, bleibe etwas zurück. Sie hätte menschliche und finanzielle Hilfe nötig gehabt, aber keine Werbung für Abtreibung. (Karl Eder)
Änderung des Abtreibungsgesetzes?
Mit zwei Initiativen erhöhen SPD und Grüne den politischen Druck für eine Änderung der Abtreibungsgesetze. Im Zentrum steht der Paragraph 219a. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen in „grob anstößiger Weise“ oder um daraus einen „Vermögensvorteil“ zu erzielen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellte sich hinter den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, der parteiübergreifend für eine ersatzlose Streichung des Paragraphen wirbt.
Der Paragraph sei ein Relikt aus der NS-Zeit, erklärte Maas zur Begründung. Zum Glück gehörten die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beanspruche, der Vergangenheit an. Unterdessen kündigte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) laut einem Bericht des „Spiegel“ eine Bundesratsinitiative an, die das gleiche Ziel verfolgt. Sie soll Anfang des Jahres in die Länderkammer eingebracht werden. „Der Paragraph erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft“, sagt Behrendt.
Angestoßen wurde die aktuelle Debatte durch eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen. Ende November verurteilten die Richter eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro. Die Ärztin kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte unmittelbar nach dem Urteil, die Kirche setze sich für einen umfassenden Lebensschutz ein. Das Verbot der Werbung für Abtreibung sei deshalb „folgerichtig“. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Frauenunion und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) haben sich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. (KNA)