Im letzten Jahr wurde eine deutsche Frauenärztin zu einer Geldbuße verurteilt. Der Grund: Sie hatte auf ihrer Homepage über ihr Angebot informiert, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen - inklusive Möglichkeiten und Kosten.Damit verstieß sie lt. Gericht gegen den Paragrafen 219 a: Es darf für eine Abtreibung keinerlei „Werbung“ gemacht werden.
Seitdem wird debattiert: Soll der Paragraf abgeschafft werden oder nicht? Am Mittwoch im deutschen Bundestag findet dazu eine Anhörung statt. Manche Parteien, halten den Paragrafen für nicht mehr zeitgemäß und wollen ihn ändern – andere möchten ihn komplett abschaffen, andere ihn wiederum behalten, so wie er ist.
Dafür hat sich auch die katholische Kirche ausgesprochen. Zwar solle man betroffenen Frauen helfen – aber Werbung für Abtreibung? Ein klares Nein. Dem schließt sich auch das Landeskomitee der Katholiken in Bayern an. Wichtig sei es – so heißt es in einer Stellungnahme – „auf den zuständigen Ebenen weiterhin die guten Rahmenbedingungen der Beratung, Hilfe und Information für die Schwangeren und ihre Partner zu gewährleisten“
Zu Paragraf 218 StGB
Nach Paragraf 218 StGB bleiben Frauen in Deutschland bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen durchführen lassen. Eine Beratung vorher ist verpflichtend. Soll eine Schwangerschaft nach Ende der zwölften Woche abgebrochen werden, müssen spezielle Gründe vorliegen. Zum Beispiel Lebensgefahr für die Schwangere oder eine absehbare unzumutbare Belastung der werdenden Mutter durch zum Beispiel eine Behinderung des Ungeborenen.
Schade nur, dass sich die katholische Kirche in Deutschland bei der staatlichen Schwangerenberatung nicht mehr aktiv beteiligt. Ich erinnere mich noch genau: Als vor 20 Jahren die katholische Kirche auf Anweisung aus Rom aus der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen ist. Der Grund: Frauen erhalten nach erfolgter Beratung einen Schein, mit dem sie eine Abtreibung straffrei durchführen lassen können. Für den damaligen Papst Johannes Paul II. war das ein Persilschein zur Tötung von Leben! Den deutschen Bischöfen blieb nichts anders übrig, als dem Befehl aus Rom Folge zu leisten. Es gibt zwar noch kirchliche Beratungsstellen – ein Schein wird dort aber nicht mehr ausgestellt.
Dass eine Institution wie die katholische Kirche sich ohne Wenn und Aber für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt, ist wichtiger denn je. Vor allem, seit sich auch die Wissenschaft für Embryonen interessiert. Und das in Deutschland 100.000 Abtreibungen pro Jahr durchgeführt werden, Tendenz steigend – ist einfach nur traurig. Aber gibt es wirklich nur schwarz oder weiß? Gibt es keinen Einsatz für den Schutz ungeborenen Lebens - und trotzdem Hilfe für verzweifelte Frauen in größter Not? Für Frauen, die vielleicht ihr Leben lang unter diese Entscheidung zu leiden haben?
Zu Paragraf 219a StGB
Das Werbeverbot für Abtreibungen ist am 27. Juni Thema im Bundestag. Dann wird es eine Anhörung zum Paragrafen 219a geben. Seit Monaten gibt es eine Debatte über den Paragrafen. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Ich finde, die Kirche vertut eine Chance: Mein Wunsch wäre: Steigt doch wieder ein in das staatliche Beratungssystem. So können all die Frauen erreicht werden, die vor dieses schweren Gewissensentscheidung stehen. Und nur ein gerettetes Leben wäre diesen Schritt doch wert.
Klarer Einsatz für das ungeborene Leben, ein klares Nein zur Abschaffung des Paragrafen 219a. Und vielleicht in Zukunft auch wieder eine konsequente Hilfe für Frauen in Not. Sie brauchen Hilfe, Unterstützung, ein offenes Ohr für ihre Nöte – und sie brauchen jemand, der ihre Entscheidung bis zum Ende mitträgt. Auch wenn es eine Entscheidung ist, die sich die Kirche nicht wünscht. (Tanja Bergold)
Tanja Bergold moderiert zusammen mit Pater Friedrich die Sendung "Die Bergold und der Pater" im Münchner Kirchenradio. Außerdem ist sie für die Programmgestaltung des Senders verantwortlich.