Als Kirchenverwaltung steht man bei denkmalgeschützten Gebäuden – und das sind fast alle Kirchen und Kapellen – alle 30 bis 50 Jahre vor der Aufgabe, eine Holzschindeldeckung erneuern zu müssen. Denn das Wetter, Spechte und das Moos, verursacht oft durch Taubenkot, haben wieder ganze Arbeit geleistet. Bei geringeren Turmoder Dachhöhen kann oft die örtliche Feuerwehr mit einer entsprechenden Fahrzeugleiter schon zwischenzeitlich notwendige Reparaturen ausführen, sodass die Erneuerungsintervalle verlängert werden können. Ansonsten müssen aufwendige und damit teure Gerüste die Arbeiten begleiten.
Gott sei Dank gibt es heute die Möglichkeit, mit einem Kran die ganze Kuppel auf den Boden zu heben und die Erneuerung bequem vorzunehmen. Überdies sind damit mehr Eigenleistungen möglich. Freilich kommen Kosten des Krans, der Arbeiten der Abtrennung, des Zwischendaches und der Wiederbefestigung hinzu. Trotzdem ist die Kranlösung gegenüber einem Vollgerüst erheblich billiger. Eine Kupferdeckung selbst kommt nicht oder kaum teurer als eine Neudeckung mit Holzschindeln. Dass „Kupfer“ wesentlich leichter ist – ein paar Tonnen kommen da schnell zusammen – kann in einigen Fällen ein willkommener Vorteil sein. Der Hauptvorteil besteht aber darin, dass es drei- oder viermal so lange hält. Vielleicht auch noch länger, weil der Klimawandel die „Laufzeit“ von Holzschindeln verkürzen wird. Der Denkmalschutz verlangt aber gegebenenfalls immer wieder Holzschindeln nach Holzschindeln. Außer es kann nachgewiesen werden, dass Holzschindeln nicht die ursprüngliche Deckungsart waren. Wer hier den Beweis zu erbringen hat, scheint nicht immer klar zu sein. Auf jeden Fall ist es von Vorteil, wenn in Archiven (oder bei Wallfahrtskirchen auch auf Votivtafeln) Beweise zu finden sind.
Unsicherheit bei der Finanzierung
Zur Finanzierung: Nach dem Denkmalrecht wird in der Regel der denkmalschutzbedingte Mehraufwand ersetzt. Hinzu kommen Steuervorteile, die sich aber bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Kirchengemeinden es sind, nicht auswirken. Werden aber vom Denkmalschutz, trotz der Möglichkeit und der Vorteile von Kupfer, insbesondere des drei- oder vierfach längeren Erneuerungsintervalls, wieder Holzschindeln durchgesetzt, würde das bedeuten, dass die dann zusätzlichen Holzschindelerneuerungen Denkmalschutz-Mehraufwand wären, also voll ersetzt werden müssten. Dass eine solche Praxis auch gehandhabt wird, ist bisher nicht zu beobachten. Zum anderen kann sich das Recht ändern.