München – Stadträtinnen und Stadträte von SPD und Grünen fordern, dass sich die Landeshauptstadt München am Montag, 28. September, am bundesweiten Aktionstag des „Safe Abortion Day“ für eine Streichung des Paragraphen 218 StGB beteiligt, indem am Aktionstag das Rathaus lila angestrahlt und beflaggt wird (siehe blauer Kasten).
Mit einer ersatzlosen Streichung des Paragraphen 218 StGB wären künftig Abtreibungen ohne jede Einschränkung bis zur Geburt möglich. Die meisten Abtreibungen erfolgen aus persönlichen Gründen. Bei Spätabtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche sind zumeist behinderte Kinder betroffen. Der vollständige Wegfall der gesetzlichen Regelung würde unweigerlich dazu führen, dass künftig das Leben jedes ungeborenen Kindes bis zur Geburt zur Disposition steht. Der Staat würde damit die ihm obliegende Schutzfunktion gegenüber dem ungeborenen Leben aufgeben.
Die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist das Ergebnis jahrzehntelanger intensiver öffentlicher Debatten. Ich bin der Meinung, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Befriedung der Gesellschaft geführt hat. Wir sollten diesen in weiten Teilen der Gesellschaft vorherrschenden Konsens nicht gefährden.
Was darf man und was darf man nicht?
Als Arzt habe ich in meinem Alltag einen konkreten Einblick in die unterschiedlichsten Situationen und Probleme meiner Patienten sowie in die medizinischen Möglichkeiten. Was heute medizinisch machbar ist, ist teils faszinierend, teils aber auch gefährlich. Insbesondere in den Bereichen der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik berührt der medizinische Fortschritt die Grundfragen unserer menschlichen Existenz und führt uns in ethische Fragen hinein. Es geht um das richtige Handeln und damit um die Suche nach Urteilen, was moralisch gut und richtig oder falsch und verwerflich ist. Letztlich betrifft es die Frage: „Was darf man und was darf man nicht?“
Medizinisch ist heute vieles möglich. Die Frage ist, ob wir auch alles dürfen, was medizinisch machbar ist. Uns sind von ethischer Seite her Grenzen gesetzt, über die es im Lichte des medizinischen Fortschritts immer wieder nachzudenken gilt. Als gläubigem Katholiken schenkt mir die christliche Lehre dabei ein festes Fundament.
Die Gottesebenbildlichkeit des Menschen hält uns den unbedingten Wert und die Würde eines jeden Lebens vor Augen und weist darauf hin, dass es keine graduelle Abstufung des Menschseins geben kann. Der christliche Glaube zeigt uns jedoch auch, dass wir im Letzten nicht Herr über Leben und Tod sein können. Auch wenn sich die Gesellschaft weitgehend von einer bestimmten Religion gelöst hat, bin ich der Überzeugung, dass die auf dem christlichen Menschenbild basierende Lehre der Kirche auch zukünftig wichtige Prinzipien und Aspekte zur Bewertung medizinethischer Fragestellungen beitragen kann. (Stephan Pilsinger, Arzt, CSU-Politiker und Mitglied des Deutschen Bundestags)