Exklusives Begräbnisrecht
Teile der früheren Freisinger Dom-Ausstattung wanderten nach diesem Beschluss 1821 in die Frauenkirche. Dompfarrer Klaus Peter Franzl holt in der Sakristei der Frauenkirche einen reich bestickten dreiteiligen Messornat heraus, der rund 250 Jahre alt ist. Einer der letzten Freisinger Fürstbischöfe hat das kostbare Gewand in Auftrag gegeben. Bis heute wird es gelegentlich zu feierlichen Anlässen getragen. Monsignore Franzl hat es noch nie angezogen, ist allerdings auch erst seit ein paar Monaten im Amt.
Ein solcher Ornat macht aber noch lange keine Bischofskirche: „Entscheidend ist die Kathedra, der Stuhl des Bischofs im Altarraum.“ Er ist allein dem Leiter des Bistums vorbehalten, nicht einmal der Dompfarrer darf darauf Platz nehmen. Und noch ein weiteres exklusives Vorrecht genießt jeder Bischof: nach dem jetzt geltenden Kirchenrecht, darf sich sonst niemand in der Krypta einer Kathedrale bestatten lassen. Der letzte nichtgeistliche Tote, der in einer Mauernische des Münchner Doms liegt, ist der 1921 verstorbene bayerische König Ludwig III., der keine Nachfolge mehr hatte.
Neue Führungslinie zum Jubiläum
In einem verschlossenen Nebengang der Krypta ruht der erste Oberhirte des Erzbistums München und Freising, Lothar Karl Anselm Joseph Freiherr von Gebsattel. Ein Grab, das Monsignore Franzl besonders bewegt, wenn er dort vorbeikommt. „Er hat als erster den kirchengeschichtlichen Umbruch gestaltet und versucht, das junge Erzbistum auf einen guten Weg zu bringen.“ Als 85-Jähriger ist er noch auf Firmreisen gegangen und auf einer solchen gestorben. Mit einer neuen Führungslinie will der Dompfarrer auf ihn aufmerksam machen. Ebenso auf die anderen Stellen in der Frauenkirche, die sie seit 200 Jahren sichtbar zur Kathedrale machen. Zu diesem Jubiläum soll ein eigenes Heft erscheinen, das dann im jüngst eingerichteten Domladen unter der Orgelempore zu kaufen ist.