München – Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat den Fortbestand des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gefordert. Dies gehöre zu einem ganzheitlichen Ansatz, den Lebensschutz durch Beratung und Hilfe zu gewährleisten, teilte die Organisation katholischer Laien mit. Entscheidend sei die "hohe Qualität und gleichzeitig niederschwellige Form der Beratung von Frauen und ihren Partnern während der Schwangerschaft und in Konfliktsituationen verbunden mit der Hilfe in Notlagen". Mit der Beibehaltung des Werbeverbots sei auch für die behandelnden Ärzte und die Beratungsstellen rechtliche Klarheit sicherzustellen.
Justizministerium erarbeitet Gesetzentwurf
In Deutschland verbietet der Strafrechtsparagraf 219a das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Von Politikern aus SPD, Linkspartei, FDP und Grünen gibt es die Forderung, den Paragrafen zu reformieren oder ganz zu streichen. Dazu liegen auch entsprechende Gesetzentwürfe vor. Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass das Justizministerium einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten soll. Am 27. Juni wird im Bundestag eine Anhörung zu einer möglichen Reform des Paragrafen 219a stattfinden. (kna)
Zu Paragraf 219a StGB
Seit Monaten gibt es eine Debatte über den Paragrafen. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. (kna)