Köln – In der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gibt es ein schweres Zerwürfnis über die Frage der bisher nicht zulässigen Kommunion für evangelische Christen. Der Konferenz-Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, weist die Kritik von sieben Bischöfen zurück, die sie in einem Brief an den Vatikan geäußert haben. Die Unterzeichner dieses Briefs haben laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" unter der Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki ohne vorherige Absprache mit Marx den Vatikan um Hilfe gebeten.
Aus ihrer Sicht sei ein kürzlich von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedeter Beschluss unrechtmäßig, konfessionsverschiedene Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen, so die Zeitung. Die Bischofskonferenz habe damit ihre Kompetenz überschritten, da dies gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche verstoße, betonen die sieben Bischöfe.
In einem Schreiben an die Unterzeichner, das auch an alle anderen deutschen Bischöfe und den Vatikan ging, äußert sich Marx verwundert darüber, dass die Kritiker "trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses" weiterhin so große Zweifel hätten. Zudem kritisierten sie einen Textentwurf, der noch durch Änderungsvorschläge der Bischöfe modifiziert werden könne.
Abendmahl und Eucharistie
Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Verhaftung und Kreuzigung. Ganz besonders wird daran am Gründonnerstag erinnert. Das theologische Verständnis des Gottesdienstes unterscheidet sich allerdings stark zwischen den christlichen Konfessionen. Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus nach der Wandlung real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre "Substanz" ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Symbol-, Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich. Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. (kna)
Zu den inhaltlichen Bedenken ergänzte Marx, die Unterzeichner gingen bei ihrer Kritik fälschlicherweise davon aus, dass die Konfessionsverschiedenheit der Ehe als "gravis spiritualis necessitas" (schwere geistliche Notlage) angesehen werde. Es werde aber lediglich "dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis" nach gemeinsamer Kommunion "aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann". Zur Kommunion sind in der katholischen Kirche bisher nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten schweren Notlagen - die Eucharistie empfangen. Katholiken ist auch eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.
Hat die Bischofskonferenz Kompetenzen überschritten?
Zur Frage, ob die Bischofskonferenz ihre Kompetenzen überschritten habe, betonte Marx weiter, es sei "mehrfach und deutlich dargelegt", dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz und sogar einem Diözesanbischof möglich sei, "Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben". Den dreiseitigen Brief hatten neben Woelki der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sowie die Bischöfe Konrad Zdarsa (Augsburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Wolfgang Ipolt (Görlitz), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) unterzeichnet.
Die katholischen Bischöfe hatten im Februar bei ihrer Vollversammlung in Ingolstadt beschlossen, konfessionsverschiedenen Ehepartnern im Einzelfall eine gemeinsame Teilnahme an der Kommunion ermöglichen zu wollen. Der hohe Anteil konfessionsverschiedener Ehen stelle die Seelsorger vor eine "dringende pastorale Aufgabe", hatte Marx erklärt.
Kommunionempfang und "geistliche Notlage"
In der katholischen Kirche wie auch in der orthodoxen Kirche sind generell nur die Gläubigen der eigenen Kirche zu den Sakramenten zugelassen, also auch zum Sakrament der Eucharistie. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten schweren Notlagen - die Kommunion empfangen; Katholiken ist umgekehrt eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt. Geregelt sind diese Ausnahmen im Kanon 844.4 des weltweit gültigen kirchlichen Gesetzbuchs (CIC). Darin heißt es wörtlich: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage (gravis necessitas) dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die ... von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind." (kna)