Deutsche Bischofskonferenz

Neues katholisches Arbeitsrecht tritt in Kraft

Am 1. August tritt das neue katholische Arbeitsrecht in Kraft. Eine zweite, zivile Ehe ist etwa nur noch in Ausnahmefällen ein Entlassungsgrund. Doch nicht alle Diözesen in Deutschland machen mit.

Nach dem neuen katholischen Arbeitsrecht soll es künftig nur noch in Ausnahmefällen ein Entlassungsgrund sein, wenn ein Kirchenbediensteter eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt oder nach einer Scheidung erneut zivil heiratet. (Bild: Fotolia.com/eccolo) © Fotolia.com/eccolo

München - Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen. Dies ist in den vergangenen Wochen in den meisten der 27 Bistümer passiert. Manches Zögern hat formale Gründe, weil es sich um eine Chefsache handelt. In Berlin tritt zum Beispiel der ernannte Erzbischof Heiner Koch sein Amt erst am 19. September an.

Die drei Bischöfe von Eichstätt, Passau und Regensburg, die bei der Abstimmung mit Nein votiert hatten, wollen die Neuerungen aber vorerst nicht umsetzen. Dafür mussten sie sich dieser Tage harsche Kritik anhören. Der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf ihnen eine "erbarmungslose Kündigungswut" vor.

Nach der Novelle gilt es zwar weiterhin als "schwerwiegender Loyalitätsverstoß", wenn ein Kirchenbediensteter eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt oder nach einer Scheidung erneut zivil heiratet. Ein Entlassungsgrund soll dies aber künftig nur noch in Ausnahmefällen sein. Davon profitieren vor allem Berufsgruppen wie Ärzte, Krankenschwestern, Altenpfleger, Erzieherinnen und Verwaltungskräfte.

Die Reform entspricht einem langgehegten Wunsch der Caritas mit ihren bundesweit fast 600.000 Beschäftigten. Wer in Seelsorge, Glaubensverkündigung oder Religionsunterricht arbeitet, muss dagegen auch im Privatleben weiter erhöhten kirchlichen Anforderungen genügen, will er nicht seinen Job riskieren.

Tagelang schwieg die angegriffene Bischofs-Minderheit zu Becks Attacke. Erst am Mittwochabend machte sich ausgerechnet der Jüngste von ihnen zum Wortführer. Auf seiner Facebook-Seite warb der Passauer Bischof Stefan Oster um Verständnis für die Zurückhaltung. Beabsichtigt sei nicht, "Menschen in schwierigen Lebenssituationen in Zukunft einfach besser rausschmeißen zu können", stellte er klar. Die Vorbehalte bezögen sich auf einige "zu wenig präzise geratene Formulierungen", geprüft würden nun "vereinzelte Modifikationen". Wie lange man sich damit Zeit lassen will, geht aus Osters Einlassungen nicht hervor.

Für die vermeintliche "Kündigungswut" gibt die bisherige Praxis in den drei Bistümern kaum Anhaltspunkte. Aus den vergangenen zehn Jahren finden sich in den Akten für Eichstätt und Passau nicht einmal eine Handvoll Fälle. Wohl aber halten es die die drei Bischöfe für falsch, die Vorschriften so zu lockern, dass Kündigungen nach Loyalitätsverstößen aus ihrer Sicht nun "beinahe aussichtslos" wären.

Für die Neinsager steht auch das Profil katholischer Einrichtungen auf dem Spiel. Ein Sozialdienst der Caritas müsse nicht nur genau so professionell agieren wie das Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt. Es müsse darüber hinaus etwas vom christlichen Zeugnis spürbar werden. Mit dem neuen Arbeitsrecht aber gäben die Bischöfe "ein Mittel aus der Hand, dem fortschreitenden Säkularisierungsprozess in unseren Einrichtungen noch halbwegs entgegenzuwirken", findet Oster.

Bei aller Skepsis gegenüber dem gelockerten Reglement drängen die Drei ihrerseits auf Weiterentwicklung. Man solle das Arbeitsrecht noch einmal neu durchdenken, und zwar stärker von der kirchlichen Institution her als von der Lebensführung der Mitarbeiterschaft. Definiert werden sollten dabei die Merkmale, über die eine Einrichtung verfügen müsse, um erkennbar katholisch zu sein. Intensive Überlegungen zur Profilschärfung gibt es derzeit auch beim Deutschen Caritasverband.

Die Abweichler von der Mehrheitslinie verwahren sich gegen die Unterstellung eines rückwärtsgewandten Denkens. Liegt ein katholischer Kindergarten in einem kulturell und religiös stark gemischten Einzugsgebiet, können sie sich dort auch muslimische Erzieherinnen vorstellen, vorausgesetzt, diese tragen das christliche Profil der Kita mit. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, so ist zu hören, stehe diesem Ansatz durchaus aufgeschlossen gegenüber. (kna)