München – Die am Dienstag beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen für Bayern sehen keine Maskenpflicht für Gottesdienste mehr vor. Die ab Sonntag für vier Wochen gültige Verordnung empfehle nur das Tagen von medizinischen Masken in Innenräumen, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. In Einrichtungen, die vulnerable Gruppen betreuten, gebe es zwar weiter eine FFP2-Maskenpflicht. "Darunter fallen Gottesdienste nicht." Den Religionsgemeinschaften stehe es frei, im Rahmen ihres Hausrechts strengere Vorgaben zu machen.
Empfehlung: Bisherige Hygienekonzepte beibehalten
Nach dem weitgehenden Wegfall staatlicher Corona-Schutzvorgaben am 20. März hatten die Kirchenverantwortlichen im Freistaat zurückhaltend reagiert. Empfohlen wurde das weitgehende Beibehalten der bisherigen Hygienekonzepte einschließlich Masken und Sicherheitsabstände. Über die Regeln für die katholischen Ostergottesdienste werde erst nach dem 2. April entschieden, sagte die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern, Bettina Nickel, vor einer Woche auf Anfrage. (kna)