Fussball Europameisterschaft

Public Viewing im Pfarrgarten?

Das nächste Fußballmärchen wartet – und viele Fußball-anhänger fiebern der Europameisterschaft im Sommer schon entgegen. Für das gemeinsame Fußballschauen sind aber einige Spielregeln einzuhalten.

Bald beginnt die Fussball Europameisterschaft. Zu diesem Ereignis bieten auch oft Pfarrheime und Gemeindehäuser Public Viewing an. Es gibt jedoch einiges zu beachten. (Bild: fotolia) © fotolia

Deutschlandfahnen, eine große Leinwand, ein Würstchen, ein kühles Getränk – viel mehr braucht der Fußballfan in den vier Wochen vom 10. Juni bis zum 10. Juli nicht, wenn die Nationalmannschaft bei den Europameisterschaften in Frankreich spielt.Das Glück ist perfekt, wenn Schweinsteiger und Co. noch das ein oder andere Tor schießen und man sich schweißüberströmt und biergeduscht in den Armen liegt. Es ist Zeit für das nächste Sommermärchen.

Doch eine Europameisterschaft braucht Vorbereitung – das gilt nicht nur für die großen Events in Berlin, München oder Hamburg, sondern auch für kleinere Gruppen, die ein gemeinsames „Rudelgucken“ der Fußballspiele planen. Denn sowohl der Fußballverband UEFA als auch die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA interessieren sich sehr wohl, für das Public Viewing im Pfarrgarten oder im Gemeindehaus.

 

Generell gilt: Die Übertragungsrechte für die EM-Spiele, das heißt für die Fernsehbilder von ARD, ZDF und den Privatsendern, liegen bei der UEFA. Von ihr muss man die Berechtigung erhalten, die Bilder ebenfalls zeigen zu dürfen. Der einfachste Weg: Plant eine Kirchengemeinde ein Public Viewing an einem Ort, der für nicht mehr als 300 Personen ausgelegt ist, nimmt keine Eintrittsgelder und schreibt kein Sponsoring aus, muss die Veranstaltung nicht bei der UEFA gemeldet werden. Aber Achtung: Es dürfen keine Logos oder Marken der UEFA, auch nicht im Vorfeld für Werbung, gezeigt werden. Ebenso darf nicht der Eindruck entstehen, das gemeinsame Fußballschauen im Pfarrsaal sei eine offizielle UEFA-Veranstaltung. Außerdem darf das TV-Signal nicht verändert werden.

Bei der GEMA muss die Pfarrei sich dennoch anmelden. Komplizierter wird es, wenn der Veranstaltungsraum für das Public Viewing größer ist. Dann ist eine UEFA-Lizenz nötig. Dabei wird unterschieden zwischen kommerziellen (kostenpflichtige Lizenz, die sich nach der Zuschauerkapazität des Raumes richtet) und nicht-kommerziellen Veranstaltungen (kostenlose Lizenz). Für Kirchengemeinden ist letzteres zu empfehlen. Um die Bedingungen dafür zu erfüllen, sollte ebenfalls auf Eintritt und Sponsoring verzichtet werden, außerdem dürfen Speisen und Getränke nicht verkauft werden.

Bis zum 6. Mai muss die Veranstaltung dann über eine Onlineplattform bei der UEFA angemeldet werden. Das Formular gibt es allerdings nur in englischer Sprache: http://uefa.to/1lWoIA7 Die GEMA verlangt Gebühren – in jedem Fall Da mit dem Fernsehbild zugleich die Kommentare der Reporter, die Nationalhymnen oder der EMSong zu hören sind, haben Verwertungsgesellschaften, wie etwa die GEMA, ebenfalls urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte werden nicht kostenfrei weitergegeben – jede Gemeinde muss für ein Public Viewing Gebühren zahlen. Für die Europameisterschaft belaufen sich diese Kosten inklusive der Umsatzsteuer und eines Sondernachlasses für katholische Einrichtungen in Höhe von 20 Prozent auf rund 100 Euro. Achtung: Die Raumgröße darf hier nicht 200 Quadratmeter überschreiten. Sonst gelten die üblichen Tarifsätze der GEMA. Nach der Anmeldung bei der entsprechenden Bezirksdirektion erhalten die Gemeinden eine Rechnung für alle Verwertungsgesellschaften. Und dann steht dem Fußballabend wirklich nichts mehr im Weg.