Welche Voraussetzungen gibt es für eine katholische Trauung?
Bei einer römisch-katholischen Trauung muss mindestens einer der beiden Partner katholisch sein. Ist einer der Partner evangelisch, handelt es sich um eine konfessionsverschiedene Ehe und der zuständige Ortspfarrer muss dafür eine Erlaubnis erteilen.
Ist ein Ehepartner Atheist oder gehört einer nicht christlichen Glaubensgemeinschaft an, so handelt es sich um eine religionsverschiedene Ehe. Dann muss der Ortsbischof eine sogenannte „Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit“ erteilen. Auch hierfür wendet man sich zuerst an den Ortspfarrer.
Ist ein Partner aus der Kirche ausgetreten, braucht er eine sogenannte Trau-Erlaubnis. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob er wirklich ledig ist. In all diesen Fällen muss der nicht-katholische Partner die Ehe als sakramentalen Akt anerkennen und zustimmen, dass er sich nach Kräften darum bemühen wird, dass gemeinsame Kinder im katholischen Glauben erzogen werden.
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist im katholischen Glauben nicht möglich. Auch kann ein bereits verheirateter Partner nicht noch einmal kirchlich heiraten, so die vorangegangene Ehe nicht offiziell annulliert wurde.
Kann man ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiraten?
Im Januar 2009 wurde die Änderung des Personenstandsgesetzes von den Medien gefeiert, die den bis dahin traditionellen Vorrang der zivilen vor der kirchlichen Ehe aufhob. Es sollte nun auch ohne den vorherigen Gang zum Standesamt möglich sein, eine kirchlich besiegelte Ehe einzugehen. Diese hat aber keine Rechtswirkung, staatlicherseits gelten solche Paare als unverheiratet.
Die christlichen Kirchen in Deutschland und Österreich haben deshalb beschlossen, dass eine kirchliche Trauung weiterhin nur möglich ist, wenn die Ehe standesamtlich angemeldet oder bereits geschlossen ist. Eine Ausnahme ist nur in Einzelfällen und nur mit Genehmigung des Bischofs möglich.
Welche Voraussetzungen müssen Trauzeugen erfüllen?
Bei der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Diese müssen mindestens 14 Jahre alt sein, es ist aber egal, welcher Konfession, Religion oder Weltanschauung sie angehören, da es sich hier nicht um ein Patenamt handelt, sondern sie nur bezeugen sollen, dass die Trauung stattgefunden hat.
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?
- Taufschein: dieser kann bei der Gemeinde, in der man getauft wurde, angefordert werden
- Nachweis über das Sakrament der Firmung: das ist oft auf dem Taufschein eingetragen
- Bestätigung über die Anmeldung der standesamtlichen Hochzeit und später Heiratsurkunde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die Ledigkeit: Bei Katholiken normalerweise auf dem Taufschein vermerkt
- Ehevorbereitungsprotokoll: dies stellt der Pfarrer beim Traugespräch aus
- bei der Hochzeit in einer fremden Gemeinde: die Traulizenz von der Heimatpfarrei