Berlin – Bund und Länder wollen die Kirchen bitten, Gottesdienste an Ostern nur virtuell zu feiern. Das beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag. "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen", heißt es wörtlich in dem Papier zu den weiteren Corona-Maßnahmen, auf das sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs nach stundenlangen Verhandlungen einigten.
"erweiterte Ruhezeit an Ostern"
Generell wollen Bund und Länder das lange Osterwochenende demnach nutzen, "um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen". Einmalig sollen daher Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) als Ruhetage festgelegt werden. In dieser "erweiterten Ruhezeit zu Ostern" sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es im Beschluss.